Der Startschuss für Anbauvereinigungen/Canabis Social Clubs in Deutschland zum gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis steht kurz bevor. Am 1. Juli 2024 treten die Bestimmungen des KCanG in Kraft. Damit können Anbauvereinigungen den Antrag auf Erteilung einer Anbauerlaubnis stellen.
"Dennoch ist nun Vorsicht geboten." schreiben unsere juristischen Berater und Partner in Deutschland von BRP Renaud. Ein Erlaubnisantrag sollte nur gestellt werden, wenn das Konzept des Anbaus steht, also geklärt ist wo und wie angebaut werden soll, und dies der zuständigen Behörde belastbar erklärt werden kann. Es fehlt oft am angemieteten Grundstück und einer nachvollziehbaren Beschreibung der Anbaueinrichtungen. Damit droht die schnelle Zurückweisung des Antrags.
Weitere Informationen dazu im Beitrag von BRP Rebauld: Vorsicht bei Stellung des Erlaubnisantrags